Schulungen & Preise

Ausbildung Flurförderzeuge

nach DGUV Grundsatz 308-001

Mit unserer Schulung entsprechend den geltenden Vorschriften der Berufsgenossenschaft bieten wir Ihnen eine Ausbildung für Flurförderzeuge in Ihrem Unternehmen an. Für gewöhnlich findet diese Schulung an einem Tag statt. Auf Wunsch können wir aber auch mehrtägige Schulungen anbieten.


DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ § 7 „Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen“ Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die

  • mindestens 18 Jahre alt sind (bzw. 16 Jahre unter Aufsicht)
  • für diese Tätigkeit geeignet sowie ausgebildet sind und
  • ihre Befähigung nachgewiesen haben (Prüfung in Theorie und Praxis)
  • der Auftrag muss schriftlich im Fahrausweis erteilt werden.
  • Theorie mit aktuellen Schulungsinhalten
  • Fahr- und Stapelübungen (nach BGG 925)
  • Prüfung in Theorie und Praxis
  • Für die Erstellung des Fahrausweises nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung ist die Vorlage eines Lichtbildausweises und eines Passfotos notwendig.


  • 1 bis 5 Teilnehmer Preis pro Tag und Teilnehmer 130,- €
  • ab 5 Teilnehmer Preis pro Tag und Teilnehmer 110,- €

Ausbildung Hub und Arbeitsbühnen

nach DGUV Grundsatz 308-008

Mit unserer Schulung entsprechend den geltenden Vorschriften der Berufsgenossenschaft bieten wir Ihnen eine Ausbildung für Hubarbeitsbühnen in Ihrem Unternehmen an. Für gewöhnlich findet diese Schulung an einem Tag statt. Auf Wunsch können wir aber auch mehrtägige Schulungen anbieten.


DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen Personen nur beauftragen, die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • körperlich (s. G 25, G 41), geistig und charakterlich geeignet sind,
  • in der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen sind, und
  • ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.
  • der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.
  • Theorie mit aktuellen Schulungsinhalten
  • Fahr- Hebe und Aufstellübungen
  • Prüfung in Theorie und Praxis
  • Für die Erstellung des Fahrausweises nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung ist die Vorlage eines Lichtbildausweises und eines Passfotos notwendig.


  • 1 bis 5 Teilnehmer Preis pro Tag und Teilnehmer 120,- €
  • ab 5 Teilnehmer Preis pro Tag und Teilnehmer 100,- €

Ausbildung Erdbaumaschinen

nach DGUV Regel 100-500

Mit unserer Schulung entsprechend den geltenden Vorschriften der Berufsgenossenschaft bieten wir Ihnen eine Ausbildung für Erdbaumaschinen in Ihrem Unternehmen an. Für gewöhnlich findet diese Schulung an einem Tag statt. Auf Wunsch können wir aber auch mehrtägige Schulungen anbieten.


DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12 „Anforderungen an den Maschinenführer“ Mit dem selbstständigen Führen oder Warten von Erdbaumaschinen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • körperlich und geistig geeignet sind,
  • im Führen oder Warten der Erdbaumaschine unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben,
  • und von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
  • der Auftrag muss schriftlich erteilt werden. 
  • Theorie mit aktuellen Schulungsinhalten
  • Einweisung und praktische Übungen (Bagger, Radlader)
  • Prüfung in Theorie und Praxis
  • Für die Erstellung des Fahrausweises nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung ist die Vorlage eines Lichtbildausweises und eines Passfotos notwendig.


  • 1 bis 5 Teilnehmer Preis pro Tag und Teilnehmer 160,- €
  • ab 5 Teilnehmer Preis pro Tag und Teilnehmer 130,- €

Ausbildung Krane

nach DGUV Vorschrift 52

Mit unserer Schulung entsprechend den geltenden Vorschriften der Berufsgenossenschaft bieten wir Ihnen eine Ausbildung für Krane in Ihrem Unternehmen an. Für gewöhnlich findet diese Schulung an einem Tag statt. Auf Wunsch können wir aber auch mehrtägige Schulungen anbieten.


DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8 „Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“
Der Unternehmer darf mit der selbstständigen Anwendung von Lastaufnahmeeinrichtungen nur Personen beauftragen, die mit diesen Aufgaben vertraut sind. Mit diesen Arbeiten vertraut sein schließt mit ein, dass die betreffenden Personen entsprechend der Aufgabenstellung unterwiesen worden sind und die Betriebsanleitung sowie die in Frage kommenden betrieblichen Anweisungen kennen und die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind, und
  • ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.

Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal ausdrücklich mit ihren Aufgaben beauftragen. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Unternehmer den Kranführer schriftlich beauftragen

  • Theorie mit aktuellen Schulungsinhalten
  • Einweisung und praktische Übungen am Kran
  • Prüfung in Theorie und Praxis
  • Für die Erstellung des Fahrausweises nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung ist die Vorlage eines Lichtbildausweises und eines Passfotos notwendig.


  • 1 bis 5 Teilnehmer Preis pro Tag und Teilnehmer 140,- €
  • ab 5 Teilnehmer Preis pro Tag und Teilnehmer 120,- €

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